Am 13. Juni können wir die Bündner Jagd revolutionieren​

Die reguläre Jagd hat eine lange Tradition in Graubünden. Das Jagdgesetz, welches die Bündner Jagd reguliert, wurde in den letzten 40 Jahren seit ihrem Bestehen nur marginal angepasst. Auf neue Entwicklungen wie die Rückkehr des Wolfes, Veränderung der Umwelt oder Verhaltensveränderungen von Wildtieren wurde wenig bis keine Rücksicht genommen.

Mit unserer Initiative gehen wir auf diese Veränderungen ein, um die Bündner Jagd für die Zukunft fit zu machen.

1. Trächtige, führende Hirschkühe sowie Rehgeissen und Ihre Jungen sind generell zu schützen.

Die Sonderjagd ist ein Problem für ehrbare Jäger und das Wild. Es kann nicht angehen, dass Jungtiere von ihren Müttern sowie trächtige Kühe und Geissen von ihren Jungtieren weggeschossen werden. Das ist ein Frevel an der Natur – und jedem modernen Menschen und dem fortschrittlichen Jäger und Heger ein Gräuel.

2. Fallen zum Töten und das anfüttern von Tieren sind zu verbieten.

Fallen zum Töten und das Anfüttern von Tieren sind zu verbieten. Das Anfüttern und Fallentöten – ein Hobbytöten ohne Sinn – ist eine veraltete und unnötige Jagdmethode, die nicht mehr den neuen Erkenntnissen entspricht. Kleinbeutegreifer, wie Fuchs, Edelmarder usw., haben eine wichtige Funktion im Hinblick auf ein gesundes und ökologisches Gleichgewicht in der Natur. Die Tiere werden lebend in Fallen gefangen, wehrlos erschossen und entsorgt – eine überholte Auffassung von Jagd

3. Alle nicht vom Bundesrecht geschützten Vögel sind nicht jagdbar.

Die Vogeljagd dient als Schiessübung und ist eine Zugabe zum Jagdpatent – waidmännisch ganz klar eine Umweltsünde. Das Schneehuhn und der Birkhahn zum Beispiel sind durch die Klimaerwärmung stark gefährdet und stehen durch zusätzliche Jagd in absehbarer Zeit auf der roten Liste. Nur Nahrungsangebot und Umweltbedingungen regulieren Vogelpopulationen.

4. Generelle Winterruhe für alle Wildtiere vom 1. November bis zum Beginn der Hochjagd.

Winterruhe für alle Wildtiere. Keine Wildtiere dürfen im harten Überlebenskampf im Winter bejagt werden, sie brauchen alle ihre Kräfte zum Überleben.

5. Im Amt für Jagd und Fischerei (AFJ), sowie in der Jagdkommission müssen Tierschützer / Jäger sowie Nichtjäger paritätisch vertreten sein.

Tierschützer und Nichtjäger müssen im AJF und in der Jagdkommission paritätisch vertreten sein, um den Schutz und die ethische Auffassung der Bevölkerung von Jagd angemessen vertreten zu können.

6. Bei der Ausübung der Jagd gelten die Blutalkoholgrenzen gemäss der Strassenverkehrsgesetzgebung.

Alkoholexzesse und ungenügende Treffsicherheit sind die Ursachen der im Kanton Graubünden im Vergleich zu anderen Kantonen hohen Zahl angeschossener Tiere. Die Tiere können oft nicht aufgespürt werden und verenden elendiglich.

7. Die Jagdeignung und Treffsicherheit sind periodisch zu überprüfen (analog zur Fahreignung im Strassenverkehr). Ab 2016 darf nur bleifreie Munition verwendet werden.

Bleimunition vergiftet Beutegreifer und Waldboden in erheblichem Ausmass und kann problemlos ersetzt werden. Moderne Munition ist bleifrei.

8. Kinder bis zu 12 Jahren dürfen nicht auf die Jagd mitgenommen werden und dürfen schulisch nicht zur Jagd motiviert werden.

Kinder müssen zur eigenen, normalen Entwicklung vor Gewalt und Waffen geschützt werden.

9. Bei allen ausserordentlichen Schäden kann die Wildhut nur dann Regulierungen vornehmen, wenn alle anderen erdenklichen Schutzmassnahmen nicht zielführend sind.

Tötung zur Schadensbegrenzung ist nur im äussersten Notfall möglich, wenn alle anderen Schutzmassnahmen fehlschlagen.

Die traditionelle Bündner Hochjagd zur Bestandesregulierung bleibt unangetastet.