Mit falschen Tatsachen die Abstimmung beeinflussen
Unwahrheiten, Spekulationen, Vorspiegelung falscher Tatsachen, anders kann man es kaum bezeichnen, was die Regierung im Abstimmungsbüchlein zur Abstimmung JA für eine naturverträgliche und ethische Jagd betreibt.
Die Patentjagd ist nicht, wie geschrieben, elementar betroffen. Daher ist die Folgerung, dass diese stark eingeschränkt wird und dass private Jäger*Jägerinnen nur noch beschränkt der Patentjagd nachgehen können, falsch. Der Initiativtext ist allgemein gehalten. Entscheide werden erst nach einem JA, im Detail definiert, dem muss Rechnung getragen werden. Der geschriebene Absatz gibt dem Stimmbürger*Innen ein falsches Bild und verunmöglicht eine objektive Meinungsbildung.
Wieviel Glauben und Vertrauen soll man einer Regierung schenken, welche den Volkswillen nicht annähernd berücksichtig. Unser Anliegen wurde 2014 mit der erforderlichen Anzahl Unterschriften eingereicht, heute im 2021 dürfen wir endlich darüber abstimmen. Während sieben Jahre wurden uns immer wieder Steine und Hürden in den Weg gelegt. Schlussendlich musste wieder einmal mehr das Bundesgericht in Bern über eine Jagdvorlage aus Graubünden entscheiden. Und wie auch immer entschied das Bundesgericht gegen die jagdfreundliche Regierung und gab unserer Initiative in allen Punkte recht. Daher ist es irgendwie symptomatisch, dass jetzt im Abstimmungsbüchlein wieder mit einer falschen Aussage Stimmung gemacht wird. Die Regierung darf wohl eine Stimmempfehlung abgeben, aber nicht Partei ergreifen, was in diesem Fall geschieht. Vielleicht muss Bern wieder einmal mehr über die Richtigkeit entscheiden.
Auch jetzt werden gezielt Unwahrheiten, Spekulationen, falsche Aussagen im Interesse der Jagdlobby publiziert.
Darum die berechtigte Frage an unsere Gross- und Regierungsräte, wieviel Vertrauen soll man ihnen geben, wenn Zustände herrschen, die an eine Bananenrepublik erinnern.